- Lieferung/Transport/Stornierung
10.1 Lieferungen erfolgen nur an die durch Sie mitgeteilte Lieferadresse. Sie sind verantwortlich dafür, dass unter der Lieferadresse zu den üblichen Geschäftszeiten zugestellt werden kann.
10.2 Der Lieferzeitpunkt wird, durch unseren Versandpartner, in angemessener Frist angekündigt. Sollte die Lieferung an Sie trotz Ankündigung des Zeitpunktes nicht möglich sein, tragen Sie die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
10.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben auf der Webseite bezüglich der Verfügbarkeit, Zustellung oder dem Versand der Waren nur voraussichtliche Angaben sind. Es werden durch diese Angaben nicht die Verfügbarkeit des jeweiligen Produktes oder bestimmte Versand- und Liefertermine garantiert. Wir behalten uns das Recht vor, Sie bei Fehlern bezüglich der Verfügbarkeit/Versand/Zustellung der von Ihnen bestellten Produkte zu kontaktieren und geben Ihnen daraufhin die Möglichkeit die Veränderung anzunehmen
oder vom Vertrag zurückzutreten.
10.4 Kann AXORA eine verbindliche Lieferfrist aus Gründen, die AXORA nicht selbst zu vertreten hat, nicht einhalten (z. B. aufgrund fehlender Selbstbelieferung durch Vorlieferanten oder höherer Gewalt), teilt AXORA Ihnen dies unverzüglich mit, und zwar ggf. unter Benennung der neuen voraussichtlichen Lieferfrist. Ist die neue Lieferfrist für Sie nicht akzeptabel oder die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist oder überhaupt nicht mehr verfügbar, sind beide Vertragsparteien berechtigt, in Ansehung der betreffenden Ware vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir in diesem Fall unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.
10.5 In Fällen von höherer Gewalt verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, Transportengpässe, Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer-, Wasser-, Maschinenschäden und Blitzeinschlag und alle sonstigen Behinderungen, die AXORA nicht vorhersehen konnte und nicht verschuldet hat. Anfangs- und Endzeitpunkte solcher Lieferungshindernisse werden Ihnen von AXORA unverzüglich mitgeteilt.
10.6 Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
10.7 Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt dem Kunden eine Lagergebühr und mit dem Annahmeverzug üblicherweise anfallenden Kosten pro angefangenem Kalendertag in Rechnung zu stellen.
10.8 AXORA behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, sollte die Zustellung aus von AXORA nicht zu vertretenden Gründen dreimal scheitern. Bereits von Ihnen erbrachte Zahlungen werden in diesem Fall von AXORA erstattet. AXORA behält sich das Recht vor, Ihnen die Kosten der erfolglosen Anlieferung bei der von ihnen erbrachten Zahlung in Abzug zu bringen. Der Rest wird innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.
10.9 AXORA bittet Sie, offensichtliche Transportschäden umgehend beim Zusteller und bei AXORA zu melden. Die Meldung hat keinerlei Auswirkungen auf Ihre Gewährleistungsrechte, erleichtertes aber AXORA, die eigenen Ansprüche gegenüber dem Zusteller durchzusetzen.
10.10 Sollte der Kunde seine 14 tägige Rücktrittfrist in Anspruch nehmen, sind die Versandkosten der Retoursendung von ihm zu tragen.
10.11 Eine Stornierung ist nur gegen Bezahlung einer Stornogebühr möglich. Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung der Stornogebühr (des Reuegeldes) von 30 % des Kaufpreises ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten.